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Kursförderung Kenntnisprüfung (KP)

Kostenlos an Vorbereitungskursen für die Kenntnisprüfung teilnehmen: Alle Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Erklärungen zur Antragsstellung im Überblick.


Alexandra Schmidt - Aktualisiert 28. September 2026 | 14:11

Zwei Gesundheitsfachkräfte schauen gemeinsam auf einen Laptop am Schreibtisch

Die Qualifizierung internationaler Gesundheitskräfte in Deutschland kann in verschiedenen Formen erfolgen. Neben den Hospitationen und dem Selbststudium kommt oft die Teilnahme an Vorbereitungskursen infrage. Sie fokussieren sich ausschließlich auf die verpflichtende Kenntnisprüfung (KP) und sind mit anderen Lernmethoden parallel ergänzt werden können. Dieser Artikel erklärt alles rund um die Finanzierung der Kurse für die Kenntnisprüfung: Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Antragsstellung.

Die Förderungsmöglichkeiten im Überblick

Für internationale Gesundheitsfachkräfte gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die je nach Kursart, Beruf und persönlicher Situation infrage kommen können.
Intensivkurse oder Simulationskurse zur Kenntnisprüfung können über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.
Beim Qualifizierungschancengesetz übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise. Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten. Das ist möglich, wenn Beschäftigte wegen der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden und in dieser Zeit weiter ihr Gehalt bekommen. Der Arbeitgeber erhält Unterstützung und die beschäftigte Person kann weiterqualifiziert werden, ohne das Arbeitsverhältnis zu verlieren.

Fördermöglichkeit 1: Agentur für Arbeit und Jobcenter

Die Agentur für Arbeit ist eine staatliche Einrichtung für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Arbeitslosengeld und berufliche Weiterbildung. Das Jobcenter ist für Menschen zuständig, die finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen. Beide können Bildungsgutscheine ausstellen, um Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich kostenlos weiterzubilden. Dies gilt auch für ausländische Gesundheitskräfte im Anerkennungsverfahren.

Der Bildungsgutschein

Über einen Bildungsgutschein sind die gesamten Kurskosten finanziert, sodass die Kursteilnehmenden den Vorbereitungskurs auf die KP nicht bezahlen müssen. Der Bildungsgutschein wird nur für staatlich zertifizierte Einrichtungen (sogenannte AZAV-Zertifizierung) direkt von dem zuständigen Sachbearbeiter ausgestellt.

Voraussetzungen

Wer eine Förderung durch einen Bildungsgutschein beantragen möchte, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Kundin oder Kunde der zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenters
  • Gültiger Aufenthaltstitel zum Zweck Sprachkurs (§16f), Berufsanerkennung (§16d) oder Familiennachzug (§27)
  • Bestandene FSP, nicht-bestandene KP oder Einladung zur KP
  • Nachweis zum Anerkennungsverfahren (Kopie des Antrags, Eingangsbestätigung oder Bescheid).

Erforderliche Dokumente

Alle geforderten Nachweise und Dokumente sollten gesammelt als Kopien per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden. Alternativ kann die allgemeine E-Mail-Adresse der Agentur für Arbeit am gemeldeten Wohnort genutzt werden. Dabei sollte die Kundennummer immer angegeben werden. Die erforderlichen Nachweise können sich je nach Standort unterscheiden. Deshalb ist es sinnvoll, vorab bei der zuständigen Stelle zu erfragen, welche Unterlagen benötigt werden. In der Regel werden diese Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass
  • Lebenslauf
  • Meldebestätigung
  • Gültiges Visum oder Aufenthaltstitel
  • Sprachnachweis auf B2 Niveau
  • Angebot zur Anmeldung eines AZAV-zertifizierten Kursträgers
  • Eingangsbestätigung oder Defizitbescheid
  • Nachweis des ausländischen Berufsabschlusses (z.B. Zeugnis, auf Deutsch übersetzt)
  • Zeugnis zur bestandenen FSP, Nachweis zur nicht-bestandenen KP oder Einladung zur KP
  • Teilnahmebestätigung an einem Fachsprachkurs (C1), wenn die FSP noch nicht bestanden wurde.

Antragsstellung

Die Anmeldung bei der Agentur für Arbeit sollte möglichst etwa sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Bei manchen Agenturen kann eine Förderung unter Umständen auch noch ein bis zwei Wochen vor Kursbeginn bewilligt werden. Nach der Anmeldung wird eine Kundennummer per Post zugeschickt. Der Förderantrag erfolgt direkt beim Sachbearbeiter. Dafür muss der Kunde nur ein Angebot und Lehrgangsvertrag eines Kursträgers vorlegen, alles Weitere liegt bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wenn der Antrag bewilligt wird, bekommt der Kunde den Bildungsgutschein und kann ihn an den gewählten Kursträger weiterleiten.

Fördermöglichkeit 2: Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht die Förderung beruflicher Weiterbildungen für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen. Für internationale Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker kann es relevant sein, wenn sie bereits in Deutschland beschäftigt sind aber die Approbation noch nicht haben und sich gezielt auf die Kenntnisprüfung mit einem Kurs vorbereiten möchten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Lehrgangskosten sowie Teile des Arbeitsentgelts durch die Agentur für Arbeit gefördert werden; entscheidend sind unter anderem Beschäftigungsstatus, Kursumfang und Zulassung des Bildungsträgers.

Voraussetzungen

  • Der arbeitnehmende Arzt, Zahnarzt oder Apotheker hat noch nicht die Approbation erlangt.
  • Mindestens drei Jahre beruflicher Tätigkeit (z.B. auch im Heimatland)
  • Arbeitsvertrag mit mindestens der Dauer des Vorbereitungskurses
  • Zugelassene Weiterbildung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Förderung mit Bildungsgutschein; jeder Einzelfall wird individuell geprüft und entschieden.
  • Die gewählte Qualifizierungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern.

Erforderliche Dokumente

Antragsstellung

Der Antrag auf Weiterbildungsförderung nach dem QCG wird ausschließlich durch den Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitgeberservice) gestellt. Die Beantragung muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen.

  • Der Arbeitgeber kontaktiert den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und prüft, ob sein Unternehmen und seine Mitarbeiter die Voraussetzungen erfüllen.
  • Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer füllen die erforderlichen Unterlagen aus.
  • Der Arbeitgeber reicht den Antrag beim Arbeitgeberservice ein.

Wichtige Hinweise zur Förderung

Wer einen Bildungsgutschein bekommt, kann frei wählen, zu welchem zertifizierten Kursträger er oder sie gehen möchte. Dort wird die entsprechend erhaltenen Förderung vorgezeigt und man kann sich für einen Kurs anmelden. Es sollte beachtet werden, dass ein Bildungsgutschein immer eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat, in dem die Förderung eingelöst werden kann. Er ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig.
Die Förderung von Kursen durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann internationale Gesundheitsfachkräfte auf dem Weg zur beruflichen Anerkennung deutlich entlasten. Entscheidend ist, frühzeitig zu prüfen, welche Stelle zuständig ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und ob der gewünschte Kurs förderfähig ist.
Da die Anforderungen je nach persönlicher Situation, Wohnort und Kursart unterschiedlich sein können, sollte die Klärung möglichst vor der Kursanmeldung erfolgen. Wird keine Förderung bewilligt, ist eine Teilnahme an vielen Kursen in der Regel auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler möglich.
Die Freiburg International Academy unterstützt internationale Gesundheitskräfte bei der Antragsstellung einer Förderung für Kenntnisprüfungskurse, indem bei kostenlosen Beratungsgesprächen mit einem persönlichen Berater alle Schritte erklärt werden, alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und offene Fragen direkt geklärt werden.

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