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Visumantrag: Krankenversicherung

Krankenversicherungsnachweis für das Visum: Unterschiede zwischen Reisekranken- und privater Versicherung verstehen, Incoming-Versicherungen kennenlernen und Anforderungen erfüllen.


Anas Haj Hasan - Aktualisiert 8. September 2026 | 11:30

5 Minuten
Stethoskop mit Antragsformular für eine Krankenversicherung

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, muss über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist bereits im Visumverfahren notwendig. Welche Art von Krankenversicherung akzeptiert wird, richtet sich nach dem jeweiligen Visumtyp sowie den Anforderungen der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Anforderungen nach Visumtyp

Die Anforderungen an die Krankenversicherung unterscheiden sich je nachdem, ob ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte oder ein Nationales Visum für längerfristige Aufenthalte beantragt wird.

Krankenversicherung für ein Schengen-Visum

Für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ist eine Reisekrankenversicherung ausreichend. Diese muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro
  • Gültigkeit für den gesamten Schengen-Raum und die gesamte Aufenthaltsdauer
  • Kostendeckung von ärztlichen Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall
  • Mitführen des Versicherungsnachweises bei Einreise

Bei einem Visum zur mehrfachen Einreise muss für die erste Reise eine gültige Reisekrankenversicherung vorgelegt werden. Für jeden weiteren Aufenthalt im Schengen-Raum muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Krankenversicherung für ein Nationales Visum

Für längerfristige Aufenthalte über 90 Tage gelten andere Anforderungen als bei Kurzzeitaufenthalten. Erforderlich ist eine private Krankenversicherung, die folgende Bereiche abdecken sollte:

  • Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung von Krankheiten
  • Krankenbehandlung (ambulante und stationäre Behandlungen)

Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein und darf keine Klauseln enthalten, die bei Erreichen eines bestimmten Alters, Aufgabe einer Tätigkeit, Wechsel des Aufenthaltszwecks oder Verlust des Aufenthaltsstatus zum Erlöschen der Versicherung führen. Das Visum kann erst ab dem Datum ausgestellt werden, für das ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird.
Bei Familiennachzug kann der Nachweis durch eine Bestätigung der Krankenversicherung erfolgen, dass die nachziehende Person in die Familienversicherung aufgenommen wird.

Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann der Versicherungsschutz durch eine Bestätigung nachgewiesen werden, dass ab Beginn des Arbeitsvertrags ein Versicherungsschutz besteht.

Was ist eine Incoming-Versicherung?

Incoming-Versicherungen sind spezielle Krankenversicherungen für ausländische Besucher, die für längere Aufenthalte in Deutschland gelten und die Anforderungen für Nationale Visa erfüllen. Im Gegensatz zu regulären Reisekrankenversicherungen enthalten sie keine auflösenden Bedingungen bei einem langfristigen Aufenthalt. Sie können in der Regel für Zeiträume zwischen einigen Monaten und bis zu zwei Jahren abgeschlossen werden.
Incoming-Versicherungen bieten einen Leistungsumfang, der mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist, und können vor oder kurz nach der Einreise abgeschlossen werden. Sie dienen als Übergangslösung bis zur Aufnahme in die gesetzliche oder private Krankenversicherung nach Arbeitsbeginn in Deutschland.

Nachweis der Krankenversicherung

Der Nachweis der Krankenversicherung muss im Visumverfahren vorgelegt werden. Der genaue Zeitpunkt hängt von der zuständigen Botschaft ab. Manche Botschaften verlangen den Nachweis bereits bei Antragstellung, andere erst nach Genehmigung des Antrags.

Erforderliche Dokumente

Als Nachweis dient in der Regel eine Versicherungsbestätigung oder ein Versicherungsschein, aus dem hervorgeht, dass die Versicherung die erforderlichen Bedingungen erfüllt. Bei privaten Krankenversicherungen muss das Dokument den Versicherungsbeginn, die Deckungssumme und den Leistungsumfang ausweisen. Bei Bestätigung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland muss das Schreiben explizit bestätigen, dass die Aufnahme ab dem Tag der Einreise bedingungslos erfolgt. Manche Botschaften verlangen zudem die Vorauszahlung der Versicherungsbeiträge für mehrere Monate. Die konkreten Anforderungen sollten vor der Antragstellung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung geprüft werden.

Wichtige Hinweise

Die Anforderungen an die Krankenversicherung können zwischen verschiedenen deutschen Auslandsvertretungen variieren. Es wird empfohlen, die konkreten Vorgaben der zuständigen Botschaft vorab auf deren Webseite zu prüfen oder direkt anzufragen. Das Visum kann erst ab dem Datum ausgestellt werden, für das ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird. Eine rechtzeitige Klärung der Versicherungsfrage ist daher entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des Visumverfahrens. Eine einfache Reisekrankenversicherung ist für nationale Visa nicht ausreichend. Auch die Europäische Krankenversicherungskarte eines anderen EU-Mitgliedstaates wird nicht als ausreichender Nachweis anerkannt.
Nach der Einreise und Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland ist meist ein Wechsel in die gesetzliche oder private Krankenversicherung notwendig.

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