Berufserlaubnis
Die Berufserlaubnis ermöglicht internationalen Gesundheitsfachkräften die Berufsausübung in Deutschland, noch bevor die Approbation erteilt wird – alles Wichtige im Überblick.
Monaf Aborayed - Aktualisiert 7. September 2026 | 10:15
Für internationale Gesundheitsfachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten, ist die Berufserlaubnis – auch vorläufige Berufszulassung genannt – ein wichtiger Zwischenschritt. Sie erlaubt es, den Beruf bereits auszuüben, bevor die endgültige Approbation erteilt wird. In vielen Bundesländern kann sie nach erfolgreichem Bestehen der Fachsprachprüfung bei der zuständigen Anerkennungsstelle beantragt werden. In einigen Bundesländern genügt bereits ein laufendes Anerkennungsverfahren – die genauen Voraussetzungen sollten direkt bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Vorteile der Berufserlaubnis
Mit der Berufserlaubnis erhalten Gesundheitsfachkräfte die Möglichkeit, in einem deutschen Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung zu arbeiten und praktische Erfahrungen zu sammeln. Dabei ist zu beachten, dass die Berufserlaubnis keine vollständige Berufszulassung darstellt – die Tätigkeit erfolgt in assistierender Funktion und unter Aufsicht eines approbierten Kollegen. Eine eigenständige und eigenverantwortliche Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker ist mit der Berufserlaubnis nicht möglich. Dennoch bietet diese Zeit wertvolle Möglichkeiten: Das Gesundheitssystem wird besser kennengelernt, die Sprachkenntnisse verbessern sich durch die tägliche Kommunikation mit Patienten und medizinischem Personal, und die praktische Tätigkeit hilft bei der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, sofern diese im Anerkennungsverfahren notwendig ist. Zugleich ermöglicht die Tätigkeit ein eigenes Einkommen, was den Start in Deutschland finanziell etwas erleichtert.
Gültigkeit der Berufserlaubnis
Die Berufserlaubnis ist in der Regel befristet – die genaue Gültigkeitsdauer variiert je nach Bundesland, beträgt jedoch häufig 24 Monate. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, wird aber nur in besonderen Fällen bewilligt, abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Anerkennungsstelle. Die Berufserlaubnis gilt normalerweise für das gesamte Bundesland, in dem sie ausgestellt wurde. In einigen Fällen ist sie jedoch an eine bestimmte Klinik oder Einrichtung gebunden, sodass bei einem Arbeitsplatzwechsel ein neuer Antrag notwendig sein kann.
Arbeitsmöglichkeiten mit Berufserlaubnis
Die Chancen, mit einer Berufserlaubnis eine Anstellung zu finden, hängen von mehreren Faktoren ab. Besonders wichtig sind die sprachlichen Fähigkeiten, die akademische Qualifikation und die praktische Erfahrung. In einigen Bundesländern, vor allem in Großstädten, ist die Zahl der ausländischen Gesundheitsfachkräfte hoch, was die Jobsuche erschwert. In ländlichen Regionen, wo oftmals großer Fachkräftemangel herrscht, stehen die Chancen auf eine Anstellung dagegen besser.
Beantragung der Berufserlaubnis
Die Berufserlaubnis wird bei der Anerkennungsstelle des Bundeslandes beantragt, in dem die zukünftige Arbeitsstelle liegt – unabhängig davon, in welchem Bundesland ein laufendes Anerkennungsverfahren stattfindet. Wer in einem anderen Bundesland arbeiten möchte, sollte dies frühzeitig der zuständigen Anerkennungsbehörde melden und klären, ob besondere Schritte notwendig sind. In manchen Bundesländern ist bereits bei der Antragstellung ein unterschriebener Arbeitsvertrag erforderlich. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Auslastung der Behörde erheblich – in der Praxis dauert das Verfahren nach Einreichung aller vollständigen Unterlagen zwischen zwei und sechs Monaten.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung der Berufserlaubnis müssen mehrere Dokumente eingereicht werden. Dazu gehört das offizielle Antragsformular, das auf der Webseite der zuständigen Anerkennungsstelle zu finden ist. Zusätzlich muss ein Nachweis über das Bestehen der Fachsprachprüfung vorliegen sowie eine Kopie des Berufsabschlusses aus dem Herkunftsland in deutscher Übersetzung. Ein Tätigkeitsnachweis wird ebenfalls benötigt, der von der aufnehmenden Einrichtung ausgefüllt und bestätigt wird – je nach Bundesland wird dieses Dokument auch als Bestätigung der Beschäftigungsstelle bezeichnet.
Darüber hinaus wird ein aktuelles Führungszeugnis verlangt, das nicht älter als drei Monate sein darf. Dieses kann beim Einwohnermeldeamt oder online über das Bundesamt für Justiz beantragt werden. Ergänzend muss eine Erklärung über Straffreiheit abgegeben werden, in der bestätigt wird, dass keine Verurteilungen wegen Straftaten in Deutschland vorliegen. Schließlich ist ein ärztliches Attest einzureichen, das die gesundheitliche Eignung bestätigt, von einem Hausarzt oder Internisten ausgestellt werden kann und ebenfalls nicht älter als drei Monate sein darf.
Nächste Schritte nach der Berufserlaubnis
Die Berufserlaubnis ist eine wichtige Übergangslösung, aber keine dauerhafte Grundlage für die Berufsausübung in Deutschland. Mit Erteilung der Approbation wird die Berufserlaubnis gegenstandslos – in den meisten Bundesländern erlischt sie automatisch, in einigen kann jedoch ein formeller Schritt zur Aufhebung erforderlich sein. Da die Approbation allein nicht automatisch zur Arbeitsaufnahme berechtigt, ist im Anschluss eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Für Nicht-EU-Bürger bedeutet das in der Regel die Prüfung und gegebenenfalls Anpassung des Aufenthaltstitels.
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