Schengen Visum (§6)
Das Kurzzeitvisum für den Schengen-Raum – Voraussetzungen verstehen, Dokumente zusammenstellen und den Antragsprozess erfolgreich durchlaufen. Alle Schritte im Überblick.
Anas Haj Hasan - Aktualisiert 7. September 2026 | 11:30
Das Schengen-Visum ermöglicht Kurzzeitaufenthalte im Schengen-Raum für touristische Reisen, Geschäftsreisen, Familienbesuche oder die Teilnahme an Veranstaltungen. Es eignet sich auch für internationale Fachkräfte, die Deutschland vorab kennenlernen möchten, bevor sie ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt beantragen.
Aufenthaltsdauer
Das Schengen-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es gilt für den gesamten Schengen-Raum, der 27 europäische Länder umfasst. Eine Verlängerung des Visums ist grundsätzlich nicht möglich. Wer nach Ablauf erneut einreisen möchte, muss ein neues Schengen-Visum oder ein nationales Visum beantragen. Die Beantragung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise nach Deutschland ist bei diesem Visum nicht vorgesehen.
Erwerbstätigkeit
Mit dem Schengen-Visum ist keine Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt – auch nicht im Rahmen eines Nebenjobs.
Voraussetzung für die Erteilung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft im Rahmen des Visumverfahrens, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Grund für die Reise muss nachvollziehbar sein und glaubhaft dargelegt werden.
- Ausreichende finanzielle Mittel müssen vorhanden sein, um Unterkunft, Verpflegung und Rückreise zu finanzieren.
- Es muss erkennbar sein, dass eine Rückkehr ins Heimatland vor Ablauf des Visums beabsichtigt ist.
- Eine Krankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckungssumme muss für die gesamte Reisedauer im Schengen-Raum gelten.
Antragstellung
In der Regel muss der Antrag persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat gestellt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn innerhalb der vergangenen 59 Monate bereits biometrische Daten (Fingerbadrücke) für ein Schengen-Visum erfasst wurden – in diesem Fall kann auf den Vor-Ort-Termin verzichtet werden. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung sowie zum Ablauf des Vor-Ort-Termins bei einer deutschen Botschaft gibt es hier.
Antragsformular
Das Visumantragsformular kann online ausgefüllt werden und sollte anschließend als Ausdruck zum Vor-Ort-Termin mitgebracht werden. Das Antragsformular C für ein Schengen Visum gibt es hier zum Download.
Eine ausführliche Anleitung zum korrekten Ausfüllen findet sich hier.
Erforderliche Dokumente
Folgende Dokumente sind für die Antragstellung einzureichen. Um Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular C
- Gültiger Reisepass (gültig bis mind. 3 Monate nach Ablauf des Visums)
- Biometrisches, aktuelles Passfoto
- Reisezweck Nachweise (z.B. Einladungsschreiben, Hotelbuchungen, Anmeldung zu Veranstaltungen
- Finanzierungsnachweise
- Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung von 30.000 Euro)
- Nachweise zu Bindungen zum Heimatland (z.B. Arbeitsvertrag, Rückflugticket)
Ausführliche Informationen zum Nachweis der finanziellen Mittel und zur Wahl der richtigen Krankenversicherung.
Plausibilität, praktische Tipps und Zeitrahmen für die Antragstellung
Bei der Antragstellung ist es wichtig, einen nachvollziehbaren Reiseplan vorzulegen. Der konkrete Reisegrund sollte durch unterstützende Dokumente belegt werden – etwa durch Einladungsschreiben, Hotelbuchungen oder Anmeldebestätigungen zu Veranstaltungen. Der Reiseplan muss einen klaren Zeitrahmen mit Einreise- und Ausreisedatum aufzeigen und darf maximal 90 Tage umfassen.
Ein gebuchtes Rückflugticket und Nachweise zu Bindungen im Heimatland (etwa Arbeitsvertrag oder familiäre Verpflichtungen) unterstreichen die Absicht zur Rückkehr. Entscheidend sind außerdem ausreichende finanzielle Mittel für die gesamte Reise sowie eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckungssumme.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Reisebeginn gestellt werden, sollte jedoch spätestens 15 Tage vor Abreise erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist oft bereits früher möglich. Da während der Hauptreisezeiten längere Wartezeiten entstehen können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.
Bearbeitungszeit und -gebühren
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 15 Kalendertage. In Einzelfällen kann sie sich verlängern, etwa wenn zusätzliche Prüfungen notwendig sind. Die Visumgebühr beträgt derzeit 90 Euro. Sie ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen zur Bearbeitungszeit des Visumantrags finden sich hier.
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