Das akademische Anerkennungsverfahren
Akademische Anerkennung durch die ZAB erreichen: Zeugnisbewertung verstehen, Voraussetzungen prüfen, Online-Antrag Schritt für Schritt durchlaufen und ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland nutzen.
Monaf Aborayed - Aktualisiert 19. August 2026 | 10:06
Die akademische Anerkennung ermöglicht internationalen Fachkräften mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einordnet. Sie dient als offizieller Nachweis der Qualifikation gegenüber Arbeitgebern, Behörden und Botschaften. Wer bereits weiß, dass eine Zeugnisbewertung für die beruflichen Pläne in Deutschland erforderlich ist, findet hier alle wichtigen Informationen zum Verfahren.
Inhalt und Umfang der Zeugnisbewertung
Die Zeugnisbewertung dokumentiert zentrale Informationen über den erworbenen Hochschulabschluss. Sie enthält die Bezeichnung des Abschlusses, den Namen des Studiengangs sowie die Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde. Zudem werden Angaben zur Studiendauer, zur Art des Studiums sowie zu Ort und Datum des Abschlusses aufgeführt.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Bestätigung, dass sowohl die Hochschule als auch der Studiengang im Herkunftsland staatlich anerkannt sind. Die Zeugnisbewertung ordnet den ausländischen Abschluss einer vergleichbaren Ebene im deutschen Bildungssystem zu – beispielsweise der Bachelor-Ebene oder der Master-Ebene.
Zusätzlich enthält die Zeugnisbewertung allgemeine Hinweise zum Hochschulzugang im Herkunftsland, zur Führung akademischer Grade sowie zur beruflichen Anerkennung in Deutschland.
Möglichkeiten und Vorteile
Die Zeugnisbewertung eröffnet verschiedene Perspektiven für internationale Fachkräfte in Deutschland.
- Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Die Zeugnisbewertung macht einen ausländischen Abschluss für Arbeitgeber verständlich und nachvollziehbar. Sie zeigt den Wert der Qualifikation im deutschen Kontext auf und erleichtert so die Bewerbung auf Stellen, die einen akademischen Abschluss voraussetzen.
- Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt: Für die Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme oder einer Blauen Karte EU muss nachgewiesen werden, dass der ausländische Hochschulabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Die Zeugnisbewertung erfüllt diese Anforderung.
- Erfüllung von Bewerbungsvoraussetzungen: Viele Arbeitgeber verlangen eine Zeugnisbewertung als Nachweis der Qualifikation. Ohne dieses Dokument ist eine Bewerbung häufig nicht möglich.
Wichtig: Für reglementierte Berufe ist ein separates Anerkennungsverfahren zur Berufsausübung bei der jeweils zuständigen Anerkennungsbehörde erforderlich. Weitere Informationen zur Anerkennung in reglementierten Berufen finden sich hier.
Voraussetzungen
Um eine Zeugnisbewertung beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium aus dem Ausland.
- Staatlich anerkannte Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde.
Verification via the ANABIN-Database
Vor der Antragstellung kann in der ANABIN-Datenbank geprüft werden, ob eine Zeugnisbewertung überhaupt erforderlich ist. ANABIN ist eine Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswese (ZAB), die Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereitstellt. Die Prüfung funktioniert wie folgt:
- Hochschule suchen: Die Hochschule sollte mit „H+“ bewertet sein
- Abschluss suchen: Der Abschluss sollte als „entspricht“ oder „gleichwertig“ eingestuft sein
Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die ANABIN-Ausdrucke direkt als Nachweis bei Behörden und für das Visum verwendet werden. Eine zusätzliche Zeugnisbewertung ist nicht erforderlich.
Eine individuelle Zeugnisbewertung bei der ZAB ist dann erforderlich, wenn die Hochschule auf ANABIN mit „H+/-“ oder „H-“ bewertet oder nicht gelistet ist oder der Hochschulabschluss nicht gelistet bzw. eindeutig bewertet ist.
Hinweis: Nicht abgeschlossene Studiengänge können nicht durch eine Zeugnisbewertung bewertet werden. Hierfür gibt es ein eigenes Verfahren zur Anerkennung. Mehr Details dazu gibt es hier.
Antragstellung
Die Zeugnisbewertung wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt. Die ZAB ist die zentrale Stelle in Deutschland für die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse und bewertet Abschlüsse aus der ganzen Welt.
Der Antrag kann vollständig digital über die Online-Plattform der ZAB gestellt werden.
Ablauf der Antragstellung
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ZAB-Webseite aufrufen: Auf der Startseite der ZAB den Bereich „Zeugnisbewertung" auswählen und auf „Antrag stellen" klicken. Die Weiterleitung erfolgt automatisch zur BundID-Plattform.
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BundID-Konto erstellen: Für die Registrierung bei der ZAB wird ein BundID-Konto benötigt. Internationale Fachkräfte aus Drittstaaten wählen die Registrierungsoption „Benutzername und Passwort" und benötigen lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Nach Eingabe der persönlichen Angaben wird das Konto eingerichtet.
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**Zurück zur ZAB-**Plattform: Nach erfolgreicher Registrierung bei BundID erfolgt die Weiterleitung zurück zur ZAB-Webseite, um den Antrag zu stellen.
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Persönliche Angaben ergänzen: Nach erfolgreicher Registrierung werden Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, aktuelle Adresse und Kontaktdaten angegeben.
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Frühere Anträge angeben: Es muss angegeben werden, ob bereits zuvor eine Zeugnisbewertung bei der ZAB beantragt wurde.
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Angaben zum Abschluss: Land des Abschlusses, erworbener akademischer Grad, Name der Hochschule, Studiengang, Fachrichtung, Art des Abschlusses (Bachelor, Master, Diplom etc.) sowie Abschlussdatum werden eingetragen. Das System prüft automatisch, ob eine Zeugnisbewertung möglich ist und gibt dazu unmittelbar eine Rückmeldung.
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Dokumente hochladen: Folgende Dokumente werden digital hochgeladen: Abschlusszeugnis in Originalsprache, Transcript of Records (Notenübersicht), Kopie des Reisepasses. Wichtig: Alle Dokumente sollten direkt bei der Antragstellung hochgeladen werden. Fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags führen.
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Verwendungszweck angeben: Es wird angegeben, wofür die Zeugnisbewertung benötigt wird, z.B. für die Beantragung einer Blauen Karte EU oder für Bewerbungen.
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Erklärung und Absenden: Nach Überprüfung aller Angaben muss bestätigt werden, dass die gemachten Angaben korrekt sind. Anschließend wird der Antrag abgeschickt.
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Zahlung der Gebühr im ZAB Portal: Unter „Mein Bereich“ erscheint eine Nachricht mit Zahlungsaufforderung. Die Gebühr kann per PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlt werden. Die Bearbeitung des Antrags beginnt erst nach Zahlungseingang.
Erforderliche Dokumente
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden. Auf der Webseite der Kultusministerkonferenz (KMK) steht ein Vorab-Check zur Verfügung. Dieser zeigt, welche Dokumente im individuellen Fall erforderlich sind und ob Beglaubigungen oder beglaubigte Übersetzungen notwendig sind. Im Allgemeinen werden folgende Dokumente für die Antragstellung benötigt:
- Gültiger Reisepass (Kopie)
- Hochschulabschlusszeugnis (Original als eingescanntes PDF)
- Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records)
- Weitere Abschlusszeugnisse (falls zusätzliche Abschlüsse angerechnet werden sollen)
- Nachweis über angerechnete Leistungen (falls vorhanden)
Wichtige Hinweise, praktische Tipps und Zeitrahmen für die Beantragung
Nach Abschluss der Bearbeitung wird die digitale Zeugnisbewertung direkt in den elektronischen Posteingang zugestellt – eine zusätzliche Zusendung von Dokumenten per Post ist nicht erforderlich. Das digitale Dokument ist in ganz Deutschland gültig, fälschungssicher und beschleunigt die Verwendung bei Bewerbungen oder Behördengängen erheblich.
Die Zeugnisbewertung ist unbefristet gültig und kann für beliebig viele Bewerbungen verwendet werden. Bei Fragen zum Verfahren oder zu den erforderlichen Unterlagen bietet die ZAB Beratung an.
Der Antrag auf Zeugnisbewertung sollte frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Besonders vor geplanten Bewerbungen oder Visumanträgen ist ausreichend Zeit einzuplanen. Die Zeugnisbewertung kann bereits aus dem Ausland beantragt werden.
Bearbeitungszeit und -gebühren
Die Bearbeitung einer Zeugnisbewertung dauert in der Regel mehrere Wochen. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und ob zusätzliche Prüfungen notwendig sind. Die Gebühr für eine Zeugnisbewertung beträgt derzeit 208 Euro. Da sich dieser Betrag ändern kann, sollte die aktuelle Gebührenhöhe vor Antragstellung auf der Webseite der ZAB geprüft werden. Die Zahlung erfolgt online über die Plattform der ZAB.
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