Visumantrag: Antragsformular
Visumantragsformular korrekt ausfüllen: Unterschiede zwischen Formular C und D verstehen, kritische Punkte beim Ausfüllen beachten und häufige Fehler für einen erfolgreichen Antrag vermeiden.
Anas Haj Hasan - Aktualisiert 8. September 2026 | 11:30
Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland stehen zwei Antragsformulare zur Verfügung: Das Antragsformular C für ein Schengen-Visum (Kurzaufenthalt bis maximal 90 Tagen) sowie das Antragsformular D für ein nationales Visum (Aufenthalt über 90 Tage). Das korrekte und vollständige Ausfüllen der Formulare ist entscheidend für den Erfolg des Antrags.
Die jeweiligen Formulare können als PDF-Dateien heruntergeladen, am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Beim Vor-Ort-Termin bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat ist das ausgefüllte, unterschriebene Formular mitzubringen.
Das Antragsformular C für ein Schengen Visum gibt es hier zum Download.
Das Antragsformular D gibt es hier zum Download.
Die gängigste Methode zum Ausfüllen des Antragsformulars ist das Online-System VIDEX des Auswärtigen Amts. Nach dem Beantworten aller Fragen erhält man einen Beleg mit Barcode, der zum Vor-Ort-Termin mitgebracht wird. Da die Inhalte im händisch auszufüllenden PDF und im VIDEX-System identisch sind, liefert dieser Artikel hilfreiche Erklärungen und Tipps zu den einzelnen Punkten des Antragsformulars.
Antragsformular C: Schengen-Visum
Das Antragsformular C ist erforderlich für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum von höchstens 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Die folgenden Informationen werden in diesem Formular abgefragt:
Persönliche Daten: Angaben wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Familienstand müssen exakt so eingetragen werden, wie sie im Reisepass stehen. Der Reisepass muss mindestens drei Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein.
Kontaktinformationen: Vollständige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse im Heimatland.
Reisezweck: Der genaue Grund für die Reise muss exakt angegeben werden und mit den eingereichten Nachweisen übereinstimmen.
Reisedaten: Geplantes Ein- und Ausreisedatum sowie Hauptreiseziel im Schengen-Raum.
Unterkunft: Angaben zur geplanten Unterkunft mit Adresse, bei privaten Aufenthalten Name und Kontaktdaten des Gastgebers.
Finanzierung: Nachweis darüber, wer die Kosten des Aufenthalts trägt. Zusätzlich wird eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckungssumme für den gesamten Schengen-Raum verlangt.
Frühere Aufenthalte: Angaben über frühere Schengen-Visa oder Aufenthalte der letzten Jahre.
Sicherheitsfragen: Angaben zu Vorstrafen, Einreiseverweigerungen oder Ausweisungen.
Antragsformular D: Nationales Visum
Das Formular D wird für langfristige Aufenthalte über 90 Tage verwendet – beispielsweise für die berufliche Anerkennung, eine Arbeitsaufnahme, ein Studium, einen Sprachkurs oder den Familiennachzug. Einige Formularpunkte sorgen bei vielen Antragstellenden regelmäßig für Unsicherheiten. Im Folgenden sind die wichtigsten Bereiche erläutert, jeweils mit Bezug auf die entsprechenden Punktnummern im Formular.
Punkt 1: Persönliche Angaben und Kontaktdaten
Hier werden grundlegende personenbezogene Informationen und Kontaktdaten erfasst. Unter den Angaben zum Reisedokument sollte darauf geachtet werden, dass der Reisepass bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
Punkte 2 – 4: Angaben zu Familienangehörigen
Diese Seiten beziehen sich auf derzeitige und ggf. mitreisende Familienmitglieder. Wenn Familienangehörige ebenfalls nach Deutschland einreisen sollen, ist für jede Person ein eigener Visumantrag erforderlich.
Punkt 6: Vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland
Hier wird die geplante Unterkunft angegeben – einschließlich vollständiger Adresse und Art der Unterkunft (Zimmer, Wohnung, Wohnheim usw.). Zusätzlich wird gefragt, ob ein „ständiger Wohnsitz außerhalb Deutschlands“ beibehalten wird. Ist geplant, den Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Deutschland zu verlagern, sollte hier „nein“ ausgewählt werden.
Punkt 9: Zweck des Aufenthalts
Dieser Punkt ist besonders wichtig, da eine unzutreffende oder ungenaue Angabe zur Antragsablehnung führen kann. Der Zweck muss genau dem geplanten Vorhaben entsprechen, z.B. „Erwerbstätigkeit“, „Studium“, „Sprachkurs“, „Au-Pair“ oder „Familiennachzug“.
Der Zweck der beruflichen Anerkennung ist im Formular nicht gesondert aufgeführt. In diesem Fall wird bei „Sonstiges“ ein Häkchen gesetzt und im freien Feld der Eintrag „Berufliche Anerkennung“ ergänzt. Gleiches gilt für Anträge auf Erteilung einer Chancenkarte, die ebenfalls unter „Sonstiges“ eingetragen wird.
Falls eine Erwerbstätigkeit während des Aufenthalts geplant ist (z.B. Nebenjob während eines Sprachkurses), sollte dies im Formular kurz beschrieben werden.
Das Feld „Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten“ sollte in der Regel „nein” angekreuzt werden, da Aufenthalte zur Anerkennung, zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme meist länger andauern.
Punkt 10: Referenzen in Deutschland
Hier werden Personen oder Einrichtungen angegeben, zu denen während des Aufenthalts ein Bezug besteht – zum Beispiel ein zukünftiger Arbeitgeber, ein Bildungsträger, ein Sprachinstitut, oder Familienangehörige.
Punkt 12: Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts
Das geplante Startdatum ist anzugeben. Bei Anerkennungsmaßnahmen oder Qualifizierungen kann das beispielsweise das Startdatum angegeben und das Enddatum offengelassen werden, da der genaue Zeitraum häufig noch nicht feststeht.
Finanzierung des Aufenthalts
Hier wird erklärt, wie der Lebensunterhalt in Deutschland gesichert wird. Eine Zusammenfassung der möglichen Arten von Finanzierungsnachweisen gibt es hier.
Wichtige Hinweise beim Ausfüllen
Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Das Formular ist an den vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben führen häufig zu Rückfragen oder Verzögerungen.
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