Wichtige Unterlagen für das Visumverfahren
Gesundheitsfachkräfte, die ein Visum zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation (§ 16d) beantragen, müssen eine Reihe von Dokumenten vorbereiten. Hierzu zählen ein gültiger Reisepass, das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, eine rechtliche Erklärung, aktuelle biometrische Passfotos sowie sämtliche Schul- und Hochschulabschlüsse. Ebenfalls erforderlich sind der vorläufige oder dauerhafte Berufserlaubnis aus dem Herkunftsland sowie ein offizieller Bescheid der zuständigen Anerkennungsstelle, aus dem hervorgeht, dass eine grundsätzliche Anerkennung in Deutschland möglich ist.
Sprachnachweis, Finanzierung und weitere Unterlagen
Ein wichtiger Bestandteil der Unterlagen ist ein anerkanntes Sprachzertifikat, je nach deutscher Botschaft meistens auf mindestens B1-Niveau. Nur Zertifikate des Goethe-Instituts, von telc, TestDaF, ÖSD oder ECL werden akzeptiert. Außerdem muss die finanzielle Absicherung für die Dauer des Aufenthalts durch ein Sperrkonto oder eine offizielle Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden. Ebenso erforderlich sind eine Anmeldebestätigung für einen fortgeschrittenen Deutschkurs, ein Motivationsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein Nachweis über eine gültige Krankenversicherung. Für die Bearbeitung erhebt die Botschaft eine Gebühr zwischen 70 und 90 Euro.
Anforderungen an den Unterkunftsnachweis
Bis vor einiger Zeit genügte eine kurzfristige Hotelreservierung in der Nähe des Sprachinstituts, in dem der Antragsteller angemeldet ist, um die Unterkunft nachzuweisen. Inzwischen verlangen viele deutsche Botschaften einen Nachweis über eine feste Unterkunft für die gesamte Kursdauer, mit einer Monatsmiete von maximal 600 Euro. Alternativ kann auch eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland wohnhaften Person eingereicht werden, die dem Antragstellenden für mindestens zwei Monate eine Unterkunft in der Nähe des Sprachkursortes zur Verfügung stellt. Darüber hinaus behalten sich Botschaften und Ausländerbehörden vor, zu jedem Zeitpunkt weitere Unterlagen nachzufordern, sowohl während der Bearbeitung des Visums als auch kurz vor dessen Ausstellung.
Das Interview in der Botschaft
Das Gespräch in der Botschaft dient nicht nur der formellen Prüfung der Unterlagen, sondern auch zur Klärung der Motivation und Ernsthaftigkeit des Vorhabens. Die Antragstellenden beantworten Fragen zu ihrem persönlichen Hintergrund, den Gründen für den geplanten Aufenthalt und möglichen familiären Verbindungen in Deutschland. Zudem kann es sein, dass Rückkehrabsichten nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens oder nach dem Erwerb eines Facharzttitels zur Sprache kommen. Das Gespräch findet meist auf Deutsch statt, kann aber je nach Region auch auf Englisch oder in der jeweiligen Landessprache geführt werden. Es ist ratsam, ruhig und präzise auf alle Fragen zu antworten.
Für das Sprachvisum nach § 16f, das es erlaubt, in Deutschland weiterführende Sprachkurse zu besuchen, sind in der Regel dieselben Dokumente wie beim Anerkennungsvisum § 16d erforderlich. Auch der Ablauf des Gesprächs und die Art der gestellten Fragen ähneln sich stark. Dennoch ist zu beachten, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Ablehnungen beim § 16f-Visum gestiegen ist. Auch wenn viele Anträge als Anerkennungsvisum eingereicht werden, erfolgt die Genehmigung in der Praxis häufig als Sprachvisum. Die Entscheidung über die finale Visumkategorie liegt bei der Botschaft sowie der zuständigen Ausländerbehörde, die die Unterlagen prüfen.
Kurzzeitaufenthalte mit dem Schengen-Visum
Für kurze Aufenthalte (weniger als 3 Monate), etwa zur Teilnahme an medizinischen Fachkongressen, kurzen Sprachkursen oder Praktika, eignet sich das Schengen-Visum (Kategorie C). Dieses Visum hat eine Gültigkeit von maximal 90 Tagen. Antragstellende müssen auch hier einen gültigen Reisepass, das ausgefüllte Antragsformular, aktuelle Passfotos, ein Einladungsschreiben entsprechend dem Reisezweck und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel einreichen. Zusätzlich kann ein Nachweis über frühere Schengen-Visa hilfreich sein, ebenso wie eine Krankenversicherung mit mindestens dreimonatiger Gültigkeit. Ein Rückkehrnachweis – etwa durch ein bestehendes Arbeitsverhältnis, Eigentum oder familiäre Verpflichtungen im Heimatland – ist ebenfalls erforderlich. Anders als bei den Visa § 16d oder § 16f ist ein Sprachnachweis für dieses Visum nicht notwendig. Auch in diesem Fall wird im Interview auf Reisezweck, Aufenthaltsort und Rückkehrabsichten eingegangen. Die Gebühren für die Visumbearbeitung liegen ebenfalls zwischen 70 und 90 Euro.
Gesetzesänderungen regelmäßig prüfen
Da sich die Bestimmungen zur Visumerteilung je nach Botschaft und Gesetzeslage jederzeit ändern können, ist es ratsam, die aktuellen Anforderungen direkt auf der Webseite der zuständigen Botschaft zu überprüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Unterlagen korrekt vorbereitet und rechtzeitig eingereicht werden.