Fachsprachprüfung (FSP): Administratives
Anmeldung, Kosten, Termine und Wiederholung – alle administrativen Schritte zur Fachsprachprüfung für internationale Gesundheitsfachkräfte in Deutschland.
Monaf Aborayed - Aktualisiert 7. September 2026 | 10:15
Die Fachsprachprüfung ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis. Dieser Artikel erklärt, wie der Weg zum Prüfungstermin konkret abläuft, was dabei zu beachten ist, was die Prüfung kostet und was bei Nichtbestehen gilt.
Zielgruppe
Zur Fachsprachprüfung sind internationale Fachkräfte in reglementierten Heilberufen verpflichtet, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben – unabhängig davon, ob der Abschluss als gleichwertig anerkannt wurde oder eine Ausgleichsmaßnahme absolviert werden muss. In vielen Bundesländern werden Antragstellende nach Einreichung des Anerkennungsantrags automatisch zur Prüfung weitergeleitet; in einigen ist jedoch eine separate Anmeldung bei der zuständigen Kammer erforderlich. Was genau gilt, sollte direkt bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Voraussetzung für die Zulassung
Für die Zulassung zur Fachsprachprüfung sind allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Dieser Nachweis muss durch ein anerkanntes Zertifikat erbracht werden und liegt in der Regel bereits bei Antragstellung vor. Die Fachsprachprüfung selbst prüft dann die berufsbezogenen Sprachkenntnisse auf Niveau C1.
Zuständige Stellen je nach Berufsgruppe
Die Fachsprachprüfung wird von der zuständigen Berufskammer im Auftrag der Anerkennungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt. Für die Medizin sind die Landesärztekammern zuständig, für die Zahnmedizin die Landeszahnärztekammern und für die Pharmazie die Landesapothekerkammern. In vielen Bundesländern läuft der Kontakt zur Kammer über die Anerkennungsbehörde. In einigen Bundesländern ist jedoch auch eine direkte Kontaktaufnahme mit der Kammer möglich – dies sollte im Einzelfall bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Da die Zuständigkeit für das Prüfungsverfahren bei den einzelnen Bundesländern liegt, können Anmeldeabläufe, Terminvergabe, anerkannte Sprachzertifikate und Gebührenhöhe voneinander abweichen. Verbindliche Informationen gibt es direkt bei der zuständigen Anerkennungsbehörde oder der jeweiligen Kammer.
Vom Anerkennungsantrag zum FSP-Termin
Sobald die zuständige Behörde den Antrag auf berufliche Anerkennung bearbeitet und festgestellt hat, dass eine Fachsprachprüfung erforderlich ist, leitet sie die nächsten Schritte ein. Es gibt dabei zwei unterschiedliche Abläufe, je nach Bundesland.
In den meisten Bundesländern – darunter Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – meldet die Behörde die antragstellende Person direkt bei der zuständigen Kammer an. Die Kammer nimmt dann per E-Mail Kontakt auf. In dieser E-Mail wird darum gebeten, die Prüfungsgebühr zu überweisen, und es wird die Möglichkeit gegeben, einen Wunschzeitraum für die Prüfung anzugeben – in der Regel per Antwort auf diese E-Mail oder durch Ausfüllen eines beigefügten Antwortbogens.
In einigen Bundesländern – darunter Berlin und Rheinland-Pfalz – erhält man nach Bearbeitung des Antrags eine Eingangsbestätigung der Behörde mit dem Hinweis, dass eine Fachsprachprüfung abzulegen ist. Mit dieser Eingangsbestätigung meldet man sich dann selbst bei der zuständigen Kammer an – in Berlin etwa über ein Online-Anmeldeformular, in dem auch ein Wunschzeitraum eingetragen werden kann.
In beiden Fällen gilt: Ein bestimmter Prüfungstermin kann nicht garantiert werden – der angegebene Wunschzeitraum wird berücksichtigt, soweit es die verfügbaren Kapazitäten erlauben. Nach Eingang der Prüfungsgebühr wird ein Termin zugeteilt und schriftlich mitgeteilt.
Die Behörde bearbeitet den Anerkennungsantrag zunächst intern, bevor sie die Anmeldung zur Fachsprachprüfung weiterleitet. Dieser Schritt kann je nach Behörde und Auslastung mehrere Wochen bis Monate dauern. Von der Weiterleitung bis zum tatsächlichen Prüfungstermin vergehen in der Praxis weitere zwei bis sechs Monate. Diese Zeit lässt sich gut für die sprachliche Vorbereitung nutzen. Wer einen Wunschzeitraum angeben kann, sollte dabei realistisch einschätzen, wann die eigene Sprachkompetenz für die Prüfung ausreicht – denn ein bereits zugeteilter Termin kann in vielen Bundesländern nicht einfach verschoben, sondern nur storniert werden.
Terminstornierung
Ein bestätigter Prüfungstermin kann in der Regel bis spätestens zwei Wochen vorher kostenlos storniert werden – die bereits gezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Bei einer kurzfristigeren Absage ist ein triftiger Grund erforderlich: Wird dieser akzeptiert, wird häufig eine Bearbeitungsgebühr einbehalten; wird er abgelehnt, verfällt die Gebühr und der Termin muss neu gebucht und erneut bezahlt werden. Die genauen Bedingungen können je nach Bundesland abweichen.
Prüfungskosten
Die Prüfungsgebühr liegt je nach Bundesland zwischen 390 und 650 Euro – in Bayern beträgt sie derzeit 550 Euro, in Baden-Württemberg 420 Euro (Stand 2025). Die Gebühr muss üblicherweise per Banküberweisung bezahlt werden, bevor ein Termin vergeben wird. Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Wer bereits in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung beantragen – bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter, etwa über einen Bildungsgutschein für einen Vorbereitungskurs auf die Fachsprachprüfung. Ob dabei auch die Prüfungsgebühr selbst übernommen wird, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Prüfungsergebnis
Das Ergebnis der Fachsprachprüfung wird je nach Bundesland unterschiedlich mitgeteilt – manche Kammern geben es direkt im Anschluss an die Prüfung bekannt, andere informieren die Teilnehmenden erst einige Tage später, in der Regel per E-Mail. Die zuständige Anerkennungsbehörde wird von der Kammer über das Ergebnis informiert – die Fachkraft muss das Ergebnis also nicht selbst weiterleiten. In vielen Bundesländern ist das Ergebnis drei Jahre gültig – die genauen Regelungen können jedoch abweichen und sollten bei der zuständigen Behörde erfragt werden. In einigen Bundesländern verlängert sich die Gültigkeit um den Zeitraum einer tatsächlichen Berufstätigkeit mit Berufserlaubnis. Bei einem Bundeslandwechsel sollte vorab bei der zuständigen Behörde des Zielbundeslandes geklärt werden, ob das FSP-Ergebnis anerkannt wird – die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. So erkennt beispielsweise Baden-Württemberg zusätzlich auch FaMed, Telc Deutsch B2/C1 Medizin und die ÖAK-Sprachprüfung an (Stand 2026).
Wiederholung bei Nichtbestehen
Die Fachsprachprüfung wird als Ganzes mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Wer nicht besteht, kann die Prüfung wiederholen – die Anzahl der Versuche ist in der Regel nicht begrenzt. Zwischen zwei Versuchen ist eine Wartezeit einzuhalten, die je nach Bundesland variiert und üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten liegt. Manche Kammern empfehlen sogar mindestens sechs Monate Abstand, um genug Zeit für gezielte Nachbereitung zu haben. Bei wiederholtem Nichtbestehen kann die Behörde im Einzelfall eine längere Wartefrist festlegen. Jeder neue Versuch ist mit einer erneuten Prüfungsgebühr verbunden.
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