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Bundeslandwechsel im Berufsanerkennungsverfahren

Den richtigen Zeitpunkt wählen und alle praktischen Aspekte von Anforderungen über Kosten bis Bearbeitungszeiten berücksichtigen.


Mohamad Al Ousman - Aktualisiert 7. September 2026 | 10:15

6 Minuten
Frau, die am Laptop sitzt und telefoniert

Der Antrag auf berufliche Anerkennung wird bei der zuständigen Anerkennungsstelle des gewählten Bundeslandes gestellt. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach dem Beruf und dem jeweiligen Bundesland. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist grundsätzlich jederzeit möglich, da die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren bei den einzelnen Bundesländern liegt und sich diese in Abläufen, Anforderungen und Bearbeitungszeiten unterscheiden können. Ein solcher Wechsel bringt jedoch zeitlichen und finanziellen Aufwand mit sich, weshalb es sich lohnt, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen.

Wechsel vor der Fachsprachprüfung

Ein Wechsel vor der Fachsprachprüfung ist möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Wer den Antrag gerade erst gestellt hat und noch keine Rückmeldung erhalten hat, kann zunächst telefonisch bei der bisherigen Anerkennungsstelle anfragen, ob ein Wechsel vor Beginn der Bearbeitung möglich ist.
Für den Wechsel selbst sind zwei Schritte erforderlich: Bei der Anerkennungsstelle des neuen Bundeslandes muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dabei sollte auf das laufende Verfahren im bisherigen Bundesland hingewiesen werden. Gleichzeitig muss die bisherige Anerkennungsstelle kontaktiert werden, um das Verfahren dort zu beenden und die Akte an das neue Bundesland übertragen zu lassen.
Vor dem Wechsel sollte geprüft werden, welche Anforderungen im neuen Bundesland gelten. Häufig werden zusätzliche Dokumente verlangt, etwa ein Arbeitsplatzangebot oder eine aktuelle Meldebescheinigung. In den meisten Bundesländern ist eine Zulassung zur Fachsprachprüfung erst möglich, wenn die vollständige Akte eingegangen und bearbeitet wurde. Manche Behörden ermöglichen jedoch eine parallele Bearbeitung. Ob das im Einzelfall möglich ist, sollte direkt bei der zuständigen Stelle erfragt werden. Die Wartezeit bedeutet für Fachkräfte mit Visum verlorene Zeit; hinzu kommen zusätzliche Kosten und mögliche weitere Nachweise.

Wechsel nach bestandener Fachsprachprüfung

Wenn die Fachsprachprüfung bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, verläuft der Wechsel in ein anderes Bundesland meist unkomplizierter. Das vorliegende Sprachzertifikat kann dabei helfen, den Antrag auf Aktenübertragung schneller zu begründen, besonders dann, wenn ein konkretes Stellenangebot vorhanden ist.
Eine in Deutschland bestandene Fachsprachprüfung wird bei akademischen Gesundheitsberufen grundsätzlich bundesweit anerkannt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Prüfungen bei privaten Anbietern nicht in allen Bundesländern anerkannt werden – maßgeblich sind in der Regel die Prüfungen der zuständigen Landesärztekammern. Da die Anforderungen je nach Bundesland variieren können, empfiehlt es sich, die Anerkennung des Zertifikats vorab direkt bei der zuständigen Behörde des neuen Bundeslandes zu klären.

Wechsel während eines laufenden Kenntnisprüfungsverfahrens

Wer das Bundesland wechselt, während bereits ein KP-Versuch stattgefunden hat oder die Anmeldung zur Kenntnisprüfung bereits eingeleitet wurde, sollte wissen: Die Versuche zur Kenntnisprüfung werden bundesweit erfasst. Ein Wechsel des Bundeslandes ändert daran nichts – bereits absolvierte Versuche zählen weiterhin, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie abgelegt wurden. Ein Bundeslandwechsel kann daher nicht genutzt werden, um verbrauchte Versuche zurückzusetzen – bundesweit stehen insgesamt nur drei Versuche zur Verfügung.

Ablauf und erforderliche Dokumente

Für die Aktenübertragung wird bei der bisherigen Anerkennungsstelle ein offizieller Antrag eingereicht – in der Regel über ein Formular auf der Webseite der Behörde. Manche Stellen verlangen zusätzlich ein kurzes Anschreiben mit der Begründung und der Zieladresse; liegt eine Stellenzusage vor, sollte diese ebenfalls beigefügt werden. Nach Prüfung des Antrags wird eine Rechnung zugeschickt; die Akte wird erst nach Zahlungseingang weitergeleitet.
Parallel dazu sollte die Anerkennungsstelle des neuen Bundeslandes kontaktiert werden, um die erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Üblicherweise werden der ausgefüllte Antrag, eine Reisepasskopie, ein aktueller Lebenslauf und vorhandene Sprachzertifikate benötigt. Grundlegende Dokumente wie Universitätsabschlüsse werden in der Regel aus der alten Akte übernommen. Bei zeitlich befristeten Unterlagen, etwa einem Führungszeugnis, kann eine Neueinreichung notwendig sein.
Im neuen Bundesland fallen erneut Antragsgebühren an, da es sich formal um einen neuen Antrag handelt. Zusammen mit der Gebühr für die Aktenübertragung entstehen so doppelte Verwaltungskosten. Bei der Antragstellung sollte außerdem klar angegeben werden, wo sich die bisherige Akte befindet, damit beide Behörden reibungslos miteinander kommunizieren können.

Dauer der Aktenübertragung

Die Dauer der Aktenübertragung von einem Bundesland in ein anderes ist sehr unterschiedlich. Sie hängt vor allem von der Bearbeitungsgeschwindigkeit und der Personalsituation der jeweiligen Anerkennungsstellen ab. In einigen Fällen müssen zusätzliche Dokumente zur Überprüfung an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nach Bonn weitergeleitet werden. Die ZAB ist die bundesweit zuständige Stelle, die ausländische Bildungsabschlüsse bewertet und deren Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen prüft. Auch das kann die Bearbeitungszeit verlängern. Insgesamt kann der gesamte Vorgang mehrere Wochen bis Monate dauern. Daher ist es wichtig, dass sich betroffene Gesundheitsfachkräfte frühzeitig über den Ablauf informieren und regelmäßig den Bearbeitungsstand ihrer Akte bei der neuen Anerkennungsstelle abfragen.

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