Approbation erhalten
Lebenslange Berechtigung mit neuen Anforderungen: Berufskammer anmelden, Aufenthaltstitel regeln, Berufseinstieg gestalten.
Monaf Aborayed - Aktualisiert 7. September 2026 | 10:15
Nach dem Bestehen der Kenntnisprüfung oder der Anerkennung der Ausbildung als gleichwertig sind alle fachlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation erfüllt. In den meisten Bundesländern wurde der Antrag auf Approbation bereits zu Beginn des Anerkennungsverfahrens gestellt, sodass kein erneuter Antrag notwendig ist. In einigen Bundesländern kann jedoch ein gesonderter Abschlussschritt erforderlich sein. Dies sollte bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Erhalt der Approbationsurkunde
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Behörde die Approbationsurkunde aus und schickt sie per Post zu. Die Dauer dieses letzten Schrittes ist gesetzlich nicht festgelegt. In der Praxis kann die Bearbeitung nach Einreichung des letzten bestandenen Prüfungsergebnisses mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern, je nach Arbeitsbelastung der zuständigen Behörde. Es empfiehlt sich daher, nach Einreichung des letzten Nachweises bei der Behörde nach dem voraussichtlichen Zeitplan zu fragen. Wer in der Zwischenzeit noch eine gültige Berufserlaubnis besitzt, kann unter deren Bedingungen weiterarbeiten.
Bedeutung der Approbation
Mit der Approbationsurkunde ist der Anerkennungsprozess offiziell abgeschlossen. Die Approbation erlaubt die vollständig eigenständige Berufsausübung ohne Einschränkungen und ohne Aufsicht durch Dritte. Außerdem ist sie die Grundvoraussetzung für die Facharztweiterbildung sowie für die Niederlassung in einer eigenen Praxis. Anders als die Berufserlaubnis gilt sie bundesweit und dauerhaft. Ein Umzug in ein anderes Bundesland erfordert daher keine neue Beantragung.
Gültigkeit der Approbation
Die Approbation gilt lebenslang. Ein Entzug ist jedoch in bestimmten Fällen möglich. Die Gründe dafür lassen sich in drei Kategorien einteilen:
- Gesundheitliche Gründe – etwa eine Suchterkrankung, die die sichere Berufsausübung gefährdet
- Schwerwiegende Behandlungsfehler oder medizinisch nicht gerechtfertigte Eingriffe
- Straftaten – sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich begangen
Ein einmaliger Verstoß gegen Berufspflichten führt dabei nicht automatisch zum Entzug – jeder Fall wird individuell geprüft.
Pflichtmitgliedschaft in der Berufskammer
Approbierte aus den Bereichen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind verpflichtet, sich nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Landeskammer anzumelden. In der Medizin ist das die Landesärztekammer, in der Zahnmedizin die Landeszahnärztekammer und in der Pharmazie die Landesapothekerkammer. Die Anmeldung richtet sich nach dem Ort der Berufsausübung. Die Kammern sind unter anderem für die Berufsaufsicht, die Einhaltung der Berufsordnung, Weiterbildungen und die Anerkennung weiterer beruflicher Qualifikationen zuständig.
Nächste Schritte
Mit der Approbation sind alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für den Berufseinstieg erfüllt. Um als Gesundheitsfachkraft in Deutschland tätig zu werden, ist jedoch noch ein arbeitsrechtlicher Schritt notwendig: Wer bereits in Deutschland lebt, muss in der Regel seinen Aufenthaltstitel prüfen und anpassen lassen. Das während des Verfahrens genutzte Visum berechtigt meist noch nicht automatisch zur vollen Erwerbstätigkeit. Wer sich noch im Ausland befindet, muss stattdessen ein entsprechendes Arbeitsvisum beantragen. Erst mit diesem Schritt ist der Weg zur uneingeschränkten Berufstätigkeit in Deutschland vollständig abgeschlossen.
Der nächste berufliche Schritt ist die Aufnahme einer Tätigkeit im jeweiligen Fachbereich, in deren Rahmen weitere Qualifikationen und Spezialisierungen angestrebt werden können.
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