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Nationales Visum: Studium und Studienplatzsuche (§§16b,17)

Deutschland als Studienstandort: Renommierte Hochschulen, niedrige Gebühren – das Visum verstehen, Voraussetzungen erfüllen und erfolgreich beantragen.


Anas Haj Hasan - Aktualisiert 7. September 2026 | 11:30

6 Minuten
Deutschlandflagge auf einem geöffneten Reisepass und Visum-Stempel, mit einem Modellflugzeug daneben.

Wer in Deutschland studieren möchte, benötigt je nach Visumzweck eines von zwei nationalen Visa: Das Visum zum Studium richtet sich an Personen, die bereits eine Zulassung an einer deutschen Hochschule erhalten haben. Es gilt auch für studienvorbereitende Maßnahmen wie Sprachkurse, den Besuch eines Studienkollegs oder Pflichtpraktika. Das Visum zur Studienplatzsuche hingegen ist für Bewerberinnen und Bewerber gedacht, die noch keinen Studienplatz besitzen und sich direkt vor Ort bewerben möchten.

Aufenthaltsdauer

Visum zum Studium

Das Visum wird bei Ersterteilung in der Regel für zwei Jahre ausgestellt. Wenn das Studium innerhalb dieser Zeit nicht abgeschlossen wird, kann die Aufenthaltserlaubnis um weitere zwei Jahre verlängert werden. Bei kürzeren Studienprogrammen, etwa einjährigen Masterstudiengängen, wird die Gültigkeitsdauer entsprechend angepasst.

Visum zur Studienplatzsuche

Dieses Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu neun Monaten. In dieser Zeit kann nach einem Studienplatz oder nach studienvorbereitenden Maßnahmen gesucht werden. Eine Verlängerung für den gleichen Zweck ist nicht möglich. Um in Deutschland studieren oder auf Studienplatzsuche gehen zu können, muss nach der Einreise ein Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Erwerbstätigkeit

Mit dem Visum zum Studium ist es erlaubt, bis zu 140 Tage beziehungsweise bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Studentische Nebentätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden.

Mit dem Visum zur Studienplatzsuche ist ebenfalls eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen erlaubt.

Voraussetzungen für die Erteilung

Die Auslandsvertretung prüft, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Erfüllung der Sprachanforderungen des angestrebten Studiums.
  • Ausreichende finanzielle Mittel für die gesamte Aufenthaltsdauer.

Weitere Voraussetzungen für den jeweiligen Zweck sind:

Visum zum Studium

  • Zulassungsbescheid einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder Annahmebestätigung für ein Studienkolleg beziehungsweise einer vergleichbaren Bildungseinrichtung.

Visum zur Studienplatzsuche

  • Schulabschluss, der unmittelbar zum Studium in Deutschland oder zum Besuch eines Studienkollegs berechtigt.

Antragstellung

Der Antrag wird persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel vorab erforderlich. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung sowie zum Ablauf des Vor-Ort-Termins bei einer deutschen Botschaft gibt es hier.

Antragsformular

Das Visumantragsformular kann online ausgefüllt und anschließend als Ausdruck zum Vor-Ort-Termin mitgebracht werden. Das Antragsformular D gibt es hier zum Download.

Eine ausführliche Anleitung zum korrekten Ausfüllen findet sich hier.

Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind für die Antragstellung einzureichen. Um Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular D
  • Gültiger Reisepass (mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig)
  • Biometrisches, aktuelles Passfoto
  • Sprachnachweis
  • Finanzierungsnachweise
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

Außerdem relevant für den Antrag je nach Zweck:

Visum zum Studium

  • Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule oder Annahmebestätigung für Studienkolleg.

Visum zur Studienplatzsuche

  • Schulabschlusszeugnis, das zum Hochschulzugang berechtigt.

Ausführliche Informationen zum Nachweis der finanziellen Mittel und zur Wahl der richtigen Krankenversicherung sowie eine Unterstützung bei der Erstellung eines Lebenslaufs und Motivationsschreibens für den Antrag gibt es in den jeweiligen weiterführenden Artikeln.

Plausibilität, praktische Tipps und Zeitrahmen für die Antragstellung

Bei der Antragstellung ist es wichtig, einen nachvollziehbaren Plan vorzulegen, der den Visumzweck klar darlegt. Für das Visum zum Studium bedeutet dies: Es sollte ein konkreter Studienplan vorgelegt werden, der zeigt, welches Studium angestrebt wird und wie der Studienverlauf aussehen soll. Gleiches gilt für studienvorbereitende Maßnahmen wie Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs. Beim Visum zur Studienplatzsuche ist es ratsam, bereits erfolgte oder geplante Bewerbungen bei Hochschulen zu dokumentieren und deutlich zu machen, welche Studiengänge in Frage kommen. Entscheidend ist außerdem der Nachweis, dass die Finanzierung für die gesamte Aufenthaltsdauer gesichert ist. Falls eine Nebenbeschäftigung geplant ist und bereits ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenagebot vorliegt, kann auch dies im Antrag erwähnt werden.
Wichtig: Der vorgelegte Plan sollte realistisch sein und sich innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums umsetzen lassen – also maximal zwölf Monate beim Visum zum Studium beziehungsweise neun Monate beim Visum zur Studienplatzsuche.

Der Antrag sollte mehrere Monate vor dem geplanten Studienbeginn gestellt werden, da die Bearbeitungszeiten variieren können. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist besonders während der Hauptbewerbungsphasen wichtig.

Bearbeitungszeit und -gebühren

Die Bearbeitung eines nationalen Visums dauert in der Regel zwischen sechs und acht Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt derzeit 75 Euro. Sie ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen zur Bearbeitungszeiten des Visumantrags finden sich hier.

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