Nationales Visum: Familiennachzug (§27)
Mit dem Visum zum Familiennachzug gemeinsam in Deutschland leben: Voraussetzungen für Familienangehörige verstehen, erforderliche Nachweise zusammenstellen und das Visum erfolgreich beantragen.
Anas Haj Hasan - Aktualisiert 7. September 2026 | 11:30
Das Visum zum Familiennachzug ermöglicht Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Personen die Einreise und den gemeinsamen Aufenthalt. Es richtet sich an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, (minderjährige) Kinder sowie unter bestimmten Bedingungen an Eltern. Die Person in Deutschland, zu der nachgezogen wird (Referenzperson), muss entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder über einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel verfügen.
Aufenthaltsdauer
Das Visum zum Familiennachzug wird zunächst für die Einreise ausgestellt. Nach der Einreise muss bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantrag werden, die in der Regel für ein Jahr erteilt und anschließend verlängert werden kann.
Erwerbstätigkeit
Nach der Einreise und mit einer erteilten Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug ist eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.
Voraussetzungen für die Erteilung
Die Auslandsvertretung prüft, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Gültiger Aufenthaltstitel der Referenzperson in Deutschland oder mindestens ein bereits eingereichter Visumantrag für einen längerfristigen Aufenthalt.
- Ausreichende finanzielle Mittel der in Deutschland lebenden Person.
- Ausreichender Wohnraum für die Familie.
Weitere Voraussetzungen für den jeweiligen Zweck sind:
Nachzug zu Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Beide Partner haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Nachweis einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. bei Verlobung eine Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland.
- Deutschsprachkenntnisse auf Niveau A1.
Nachzug zu Ehepartnern mit Blauer Karte EU
- Keine bestimmten Deutschsprachkenntnisse erforderlich.
Nachzug minderjähriger Kinder
- Das Kind hat zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Der in Deutschland lebende Elternteil besitzt das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht.
Nachzug von Kindern über 16 Jahren
- Deutschsprachkenntnisse auf Niveau C1.
Nachzug von Eltern
- Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Bei Kindern mit Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen: Es hält sich noch kein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland auf.
- Kinder mit Aufenthaltstitel als Fachkraft: Alter unwichtig; Aufenthaltstitel muss nach 01.03.2024 ausgestellt worden sein.
Antragstellung
Der Antrag wird persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel vorab erforderlich. Bei Kindern erfolgt die Antragstellung durch eine sorgeberechtigte Person. Als Alleinerziehende Person ist das Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung sowie zum Ablauf des Vor-Ort-Termins bei einer deutschen Botschaft finden Sie hier.
Das Antragsformular
Das Visumantragsformular kann online ausgefüllt und anschließend als Ausdruck zum Vor-Ort-Termin mitgebracht werden. Das Antragsformular D gibt es hier zum Download.
Eine ausführliche Anleitung zum korrekten Ausfüllen findet sich hier.
Erforderliche Dokumente
Folgende Dokumente sind für die Antragstellung einzureichen. Um Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular D
- Gültiger Reisepass (mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig)
- Biometrisches, aktuelles Passfoto
- Nachweis des Aufenthaltstitels der Bezugsperson in Deutschland oder über einen eingereichten Visumantrag
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum in Deutschland
- Sprachnachweis über mindestens Niveau A1
- Finanzierungsnachweise der in Deutschland lebenden Person
- Krankenversicherungsnachweis
Außerdem relevant für den Antrag je nach Zweck:
Nachzug zu Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Heiratsurkunde oder Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft oder Anmeldung zur Eheschließung
Nachzug minderjähriger Kinder
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über Sorgerecht, bei Alleinerziehenden zusätzlich Einverständniserklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils
Nachzug von Kindern über 16 Jahren
- Sprachnachweis über Niveau C1
Nachzug von Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes in Deutschland
- Bei minderjährigem Kind: Nachweis, dass kein anderer sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland lebt
- Bei erwerbstätigem Kind als Referenzperson: Nachweis über Aufenthaltstitel des Kindes als Fachkraft
Ausführliche Informationen zum Nachweis der finanziellen Mittel und zur Wahl der richtigen Krankenversicherung gibt es in den jeweiligen weiterführenden Artikeln.
Plausibilität, praktische Tipps und Zeitrahmen für die Antragstellung
Bei der Antragstellung ist es wichtig, einen nachvollziehbaren Plan vorzulegen, der den Visumzweck klar darlegt. Für das Visum zum Familiennachzug bedeutet dies: Es sollte die familiäre Beziehung zur Referenzperson in Deutschland eindeutig dokumentiert werden. Bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern erfolgt dies durch eine Heiratsurkunde oder entsprechende Partnerschaftsurkunde, bei Kindern durch die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise zum Sorgerecht.
Der Ehepartner ist in bestimmten Fällen von der Pflicht zum Nachweis der Sprachkenntnisse befreit, insbesondere bei der Familienzusammenführung hochqualifizierter Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU.
Wichtig ist auch darzulegen, dass ausreichend Wohnraum für die gemeinsame Unterbringung der Familie vorhanden ist und die finanzielle Absicherung durch die in Deutschland lebende Person gewährleistet werden kann. Diese Nachweise sind zentral, um zu zeigen, dass der gemeinsame Familienaufenthalt tatsächlich umsetzbar ist.
Bei Kindern über 16 Jahren ist zusätzlich ein Sprachnachweis auf Niveau C1 erforderlich, was eine längerfristige Vorbereitung notwendig macht. Beim Nachzug zu Ehepartnern oder Lebenspartnern reichen Deutschkenntnisse auf Niveau A1 aus – auch hier sollte dieser Nachweis rechtzeitig eingeplant werden.
Der Antrag sollte mehrere Monate vor der geplanten Einreise gestellt werden, da die Bearbeitungszeiten variieren können. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist besonders wichtig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bearbeitungszeit und -gebühren
Die Bearbeitung eines nationalen Visums dauert in der Regel zwischen sechs und acht Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt derzeit 75 Euro. Sie ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen zur Bearbeitungszeit des Visumantrags finden sich hier.
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