Anerkannte Deutschzertifikate für Visum, Studium & Beruf

Autor: Yones Aljuneidi
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Für viele Schritte auf dem Weg nach Deutschland, sei es der Visumantrag, ein Studium an einer Hochschule oder der Einstieg ins Berufsleben, ist ein offizielles Deutschzertifikat unerlässlich. Zu den international am weitesten anerkannten Nachweisen gehören Zertifikate vom Goethe-Institut, vom Österreichischen Sprachdiplom ÖSD, von telc sowie die Prüfungen TestDaF, DSH, DSD und DTZ. Wichtig ist, dass Sprachzertifikate für einen Visumantrag nicht älter als ein Jahr sein dürfen – gerechnet ab dem Datum des ersten bestandenen Prüfungsteils (Ausnahmen gelten nur beim Familiennachzug). Im Folgenden werden die von Behörden offiziell anerkannten Arten von Deutschzertifikaten aufgeführt. 

  • Goethe-Institut Zertifikat: Das Goethe-Zertifikat ist ein gesetzlich geschütztes Dokument, das weltweit an allen Prüfungsstellen des Goethe-Instituts von A1 bis C2 ausgestellt wird. Es bestätigt die Sprachkompetenz für Studium, Beruf oder Behördenangelegenheiten in Deutschland. Für Visumanträge gelten Fristen: A1 und A2 dürfen nicht älter als sechs Monate sein, B1 bis C2 höchstens zwölf Monate. Außer bei behördlichen Anforderungen bleibt die Gültigkeit des Zertifikats unbefristet.
  • ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom): Das ÖSD entstand 1994 als gemeinnützige Einrichtung in Österreich und weist Deutschkenntnisse auf allen Stufen von A1 bis C2 nach. Weltweit anerkannt, unterliegt es für Visumanträge denselben zeitlichen Vorgaben wie das Goethe Zertifikat. Außerhalb dieses Zwecks ist auch das ÖSD unbegrenzt gültig.
  • Telc-Zertifikat: Seit 1968 bietet telc-Prüfungen für alle CEFR-Niveaus an und ist inzwischen in über 3.000 Prüfungszentren in Europa vertreten. Die telc-Zertifikate werden für Visum, Studium und Beruf ebenso akzeptiert wie Goethe- und ÖSD-Nachweise. Aus Erfahrungsberichten geht hervor, dass viele Lernende die telc-Prüfung als überschaubar empfinden, was die Entscheidung für dieses Zertifikat oft erleichtert. Auch hier gilt: Wer das Zertifikat für ein Visum nutzen möchte, muss die Prüfungsbestätigung innerhalb der einjährigen Frist vorlegen.
  • TestDaF: Der TestDaF richtet sich speziell an Studieninteressierte und bewertet Sprachkompetenz auf den Niveaus B2 bis C1. Er ist von allen deutschen Hochschulen anerkannt und zeitlich unbefristet gültig.
  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang): Die DSH wird direkt von der jeweiligen Hochschule abgenommen und bescheinigt ebenfalls Deutschkenntnisse auf B2- oder C1-Niveau. Da jede Universität ihre eigene DSH-Prüfung organisiert, kann der Aufbau und die Anerkennungsdauer von Hochschule zu Hochschule leicht variieren. DSH-Ergebnisse gelten jedoch stets für die prüfende Einrichtung.
  • DSD (Deutsches Sprachdiplom): Das DSD wird gemeinsam von der deutschen Kultusverwaltung und den Kultusministerien vergeben und richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren. Es umfasst zwei Stufen: DSD I (entspricht B1) und DSD II (entspricht B2/C1). Das Diplom dient sowohl schulischen Zwecken als auch als anerkannter Nachweis für Visum und Studienzulassung.
  • DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer): Der DTZ prüft Deutschkenntnisse auf A2- und B1-Niveau und ist Teil des Integrationskurses. Darauf folgt der LiD-Test, der Wissen über Politik, Gesellschaft und Werte in Deutschland abfragt. Beide Tests müssen bestanden werden, um das Integrationszertifikat zu erhalten. Dieses beschleunigt das Verfahren für ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Einbürgerung.

 

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