Anerkennungsstelle
Die Anerkennungsstelle ist die zentrale Einrichtung, die Anträge auf Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bearbeitet. Sie prüft, ob und unter welchen Bedingungen die Qualifikationen aus dem Ausland den Anforderungen für die Berufsausübung im deutschen Gesundheitswesen entsprechen.
Eingangsbestätigung
Die Eingangsbestätigung ist eine vorläufige Mitteilung der Anerkennungsstelle, die die antragstellende Person nach Einreichen ihres Antrags erhält. Sie bestätigt den Erhalt der Unterlagen. In diesem Schreiben könnten, je nach Bundesland, auch die wichtigsten fehlenden Dokumente aufgeführt werden, die noch nachgereicht werden müssen, um den Anerkennungsbescheid zu erhalten (z.B. Sprachzertifikate oder Nachweis über die Bindung an ein bestimmtes Bundesland).
Bescheid
Der Bescheid ist ein offizielles Dokument, das die Anerkennungsstelle nach Abschluss der Prüfung des Anerkennungsantrags ausstellt. Es handelt sich um eine Bestätigung, dass die im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen, anerkannt werden können. Der Bescheid enthält eine klare Auflistung der nächsten erforderlichen Schritte, um die deutsche Approbation zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel das Bestehen der Fachsprachprüfung (FSP), gegebenenfalls die Antragsstellung für eine Gleichwertigkeitsprüfung, oder – falls auf diesen Antrag verzichtet wird – die Ablegung der Kenntnisprüfung (KP) zur Fachsprachprüfung.
Gleichwertigkeitsprüfung
Die sogenannte „Gleichwertigkeitsprüfung“ ist ein zentrales Verfahren im Anerkennungsprozess. Dabei bewerten spezialisierte Gutachter, ob die im Ausland absolvierte Berufsausbildung sowie die Berufserfahrung inklusive aller relevanten Fortbildungen den deutschen Ausbildungsstandards entsprechen. Das Ergebnis dieser Bewertung bestimmt den weiteren Ablauf: Wird eine Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen festgestellt, ist das Bestehen der Kenntnisprüfung nicht erforderlich, um die deutsche Approbation zu erhalten. Somit muss lediglich die Fachsprachprüfung abgelegt werden. Bei wesentlichen Unterschieden zur deutschen Ausbildung, muss zusätzlich zur Fachsprachprüfung die Kenntnisprüfung abgelegt werden. Erst nach Bestehen beider Prüfungen – der Fachsprachprüfung und der Kenntnisprüfung – kann die Approbation erteilt werden.
Fachsprachprüfung (FSP)
Die Fachsprachprüfung ist eine berufsbezogene Sprachprüfung, die in der Regel von den zuständigen Berufskammern (Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekerkammer) der einzelnen Bundesländer durchgeführt wird. Sie dient dazu, die fachsprachlichen Deutschkenntnisse zu überprüfen und sicherzustellen, dass eine effektive Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie den Kolleginnen und Kollegen gewährleistet ist. Einige Bundesländer erkennen auch Fachsprachprüfungen anderer Prüfungsanbieter an.
Kenntnisprüfung (KP)
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die – je nach Bundesland – von den Berufskammern (Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekerkammer) sowie Universitäten bzw. Lehrkrankenhäusern durchgeführt wird. Sie überprüft die zur Berufsausübung relevanten Kenntnisse und Fertigkeiten.
Berufserlaubnis
Die Berufserlaubnis ist eine zeitlich befristete Genehmigung, die es einer ausländischen Gesundheitsfachkraft erlaubt, ihren Beruf vorübergehend unter Aufsicht in Deutschland auszuüben – bis zu Erteilung der deutschen Approbation. Die Berufserlaubnis wird in der Regel nach dem erfolgreichen Bestehen der Fachsprachprüfung erteilt. Liegt bereits ein positiver Gleichwertigkeitsbescheid vor, wird nach Bestehen der Fachsprachprüfung keine Berufserlaubnis mehr ausgestellt, sondern direkt die deutsche Approbation.
Approbation
Die Approbation ist die unbefristete, gültige Berufszulassung. Sie berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufs in ganz Deutschland.