Krankenversicherungspflicht in Deutschland
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: jede Person, die sich in Deutschland aufhält – egal ob dauerhaft oder nur vorübergehend – muss gegen Krankheitskosten abgesichert sein. Dadurch wird sichergestellt, dass notwendige medizinische Behandlungen, Arztbesuche, Untersuchungen, Impfungen oder Therapien nicht eigenständig bezahlt werden müssen.
Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten im Krankheitsfall. Dafür zahlt man einen monatlichen Beitrag an eine gesetzliche oder private Versicherungsgesellschaft. Gerade bei medizinischen Notfällen schützt diese Absicherung vor finanziellen Belastungen.
Der Nachweis einer Krankenversicherung ist bereits im Visumsverfahren erforderlich – entweder zur Prüfung des Antrags oder nach dessen Genehmigung. Manche Botschaften verlangen zudem die Vorauszahlung der Beiträge für mehrere Monate. Internationale Gesundheitsfachkräfte müssen daher vor der Einreise eine geeignete private Krankenversicherung abschließen, die den Vorgaben entspricht. Falls in Deutschland eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird, ist dann der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Voraussetzungen für eine Krankenversicherung
Für die Erteilung eines Visums muss die abgeschlossene Krankenversicherung bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist dabei, dass sie eine umfassende Absicherung für medizinische Notfälle und stationäre Behandlungen bietet. Die Deckungssumme darf dabei nicht unter 30.000 Euro liegen, was sicherstellt, dass auch kostspielige Behandlungen ohne eigenes finanzielles Risiko erfolgen können. Die Versicherung muss für den gesamten geplanten Aufenthalt der Gesundheitsfachkraft in Deutschland gültig sein. Die genaue Mindestdauer wird in der Regel von der jeweiligen deutschen Botschaft vorgegeben. Außerdem ist es erforderlich, dass die gewählte Versicherung von den deutschen Behörden offiziell anerkannt ist. Da die Anforderungen zwischen verschiedenen deutschen Auslandsvertretungen leicht variieren können, sollten die konkreten Vorgaben der zuständigen Botschaft vorab sorgfältig geprüft werden.
Der Versicherungsprozess im Überblick
Zunächst sollte sich die Gesundheitsfachkraft eine geeignete Krankenversicherungsgesellschaft suchen. Anschließend nimmt sie Kontakt auf, um ein passendes Angebot zu erhalten. Es sollte sowohl die persönlichen Bedürfnisse als auch die Anforderungen für das Visum abdecken. Danach übermittelt sie die nötigen Unterlagen, etwa eine Ausweiskopie oder den Reisepass. Sobald die Versicherung abgeschlossen und die Bestätigung ausgestellt ist, muss dieses Dokument bei der Botschaft eingereicht werden.
Da sich einzelne Anforderungen je nach Botschaft unterscheiden können, sollte man sich rechtzeitig informieren. Die nötigen Angaben findet man auf der Webseite der jeweiligen Botschaft, oder durch eine direkte Anfrage per E-Mail. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Versicherungsschutz vollständig anerkannt wird und dem Visumsantrag nichts im Weg steht.