Einreise zum Studium in Deutschland mit anschließender Berufsanerkennung

Autor: Anas Haj Hasan
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Viele internationale Gesundheitsfachkräfte entscheiden sich dafür, nach Deutschland zu kommen, um ihre akademische Laufbahn fortzusetzen und einen Master- oder Doktortitel zu erwerben. Ein wesentlicher Grund dafür ist die hohe internationale Anerkennung deutscher Hochschulen im Bereich Gesundheit und Bildung. Die wissenschaftliche Ausbildung an deutschen Hochschulen zeichnet sich durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten aus, die nicht nur Fachwissen, sondern auch methodische und analytische Fähigkeiten vermitteln. Zudem sind die Studiengebühren in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern niedrig. Es gibt außerdem zahlreiche Studiengänge, die vollständig auf Englisch unterrichtet werden – eine attraktive Option für viele internationale Studierende.

Finanzierung und Stipendien

Für internationale Studierende stehen verschiedene Stipendienprogramme zur Verfügung. Diese unterstützen nicht nur bei den Lebenshaltungskosten, sondern übernehmen in einigen Fällen sogar die An- und Abreisekosten. Ein Studium in Deutschland ist dadurch nicht nur qualitativ hochwertig, sondern auch finanziell möglich. 

Wenn Gesundheitsfachkräfte bereits einen ersten Studienabschluss in ihrem Heimatland erworben haben und in Deutschland einen Master- oder Doktortitel anstreben, spricht man von einer sogenannten „Unizulassung zu Zweitstudium“. Diese ermöglicht es, die akademische Laufbahn ohne Unterbrechung in Deutschland fortzusetzen. Allerdings erfolgt diese Zulassung unabhängig von der beruflichen Anerkennung als Gesundheitsfachkraft in Deutschland. 

Visum für ein Studium in Deutschland

Um als internationale Gesundheitsfachkraft in Deutschland studieren zu können, ist ein entsprechendes Visum erforderlich. Grundsätzlich gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Wer noch keine Zulassung von einer deutschen Hochschule erhalten hat, kann ein sogenanntes Studienbewerbervisum beantragen. Dieses wird zunächst für drei Monate ausgestellt und kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden. In dieser Zeit kann ein Studienplatz gesucht werden. Sobald eine Zulassung vorliegt, kann ein Aufenthaltstitel zum Studium beim zuständigen Ausländeramt beantragt werden.

Die zweite Möglichkeit ist das reguläre Studentenvisum für Personen, die bereits eine Studienplatzzusage erhalten haben. Es wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt – bei kürzeren Studienprogrammen, etwa bei einjährigen Masterstudiengängen, entsprechend angepasst. Auch in diesem Fall muss man nach der Einreise in Deutschland beim Ausländeramt einen Aufenthaltstitel für das Studium beantragen.

Voraussetzungen für ein Visum und die Zulassung zum Masterstudium

Für die Beantragung eines Visums und die Zulassung zum Masterstudium sind bestimmte Nachweise erforderlich. Dazu zählen unter anderem ein abgeschlossenes Bachelorstudium, ein Schulabschlusszeugnis, vorhandene akademische Zertifikate sowie Sprachnachweise. Für englischsprachige Studiengänge ist ein aktuelles IELTS- oder TOEFL-Zertifikat notwendig, für deutschsprachige Programme ein Sprachnachweis auf dem Niveau A2 oder B1 von einer anerkannten Institution wie dem Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF oder dem ECL-Prüfungszentrum. Darüber hinaus werden ein Motivationsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf und ein gültiger Reisepass benötigt. Ebenso wichtig ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, z.B. durch ein Sperrkonto, eine offizielle Verpflichtungserklärung oder ein Stipendium, das die Lebenshaltungskosten in Deutschland deckt. Eine Krankenversicherung muss ebenfalls vorliegen. 

Einige Studiengänge, die für bestimmte Berufe mit praktischen Erfahrungen konzipiert sind, setzen vor der Studienplatzvergabe eine Berufsanerkennung voraus. In diesen Fällen wird die deutsche Approbation, also die dauerhafte Berufserlaubnis, verlangt. Es ist manchmal möglich, die Berufsanerkennung während des Masterstudiums, aber vor der Zeugnisvergabe, durchzuführen. 

 

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