Was ist ein Sperrkonto?
Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, auf das ein fester Geldbetrag eingezahlt wird, der die monatlichen Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts in Deutschland absichern soll. Der Kontoinhaber kann dieses Geld nicht frei nutzen: Die Summe wird nach der Einreise monatlich in festgelegten Raten auf ein deutsches Girokonto überwiesen. Eine vollständige Auszahlung oder Auflösung des Kontos ist nur mit Zustimmung der Botschaft oder der Ausländerbehörde möglich.
Das Sperrkonto ist ausschließlich zur Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten gedacht und darf nicht für Zahlungen im Namen anderer oder für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Wie hoch ist der Sperrbetrag?
Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Visumstyp und wird regelmäßig an die wirtschaftliche Lage und Inflation in Deutschland angepasst.
Für das Anerkennungsvisum nach § 16d betrug der erforderliche Jahresbetrag 2024 insgesamt 13.104 Euro, was einer monatlichen Auszahlung von 1.092 Euro entspricht.
Wer mit einem Studienvisum einreist, benötigt derzeit 11.904 Euro, mit einer monatlichen Auszahlung von 992 Euro.
Welche Dokumente brauche ich dafür?
Für die Eröffnung eines Sperrkontos werden einige grundlegende Unterlagen benötigt. Dazu zählen ein gültiger Reisepass, ein aktuelles Passfoto sowie persönliche Kontaktdaten wie Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Je nach Bank und auch abhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers kann darüber hinaus ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erforderlich sein. Als geeignete Nachweise gelten beispielsweise Verkaufsverträge für Immobilien oder Fahrzeuge, Gehalts- oder Einkommensnachweise aus den letzten Monaten oder Kontoauszüge, aus denen eine Überweisung durch Dritte – etwa Familienangehörige – hervorgeht. In Fällen, in denen die Überweisung nicht vom Kontoinhaber selbst stammt, kann zusätzlich ein Dokument verlangt werden, das die familiäre oder rechtliche Beziehung zwischen beiden Personen belegt.
Wie wird das Sperrkonto aktiviert oder aufgelöst?
Nach der Einreise informiert die Fachkraft die Bank und weist das erteilte Visum nach. Danach wird ein deutsches Girokonto eröffnet, auf das die monatlichen Beträge vom Sperrkonto überwiesen werden.
Wird das Visum nicht erteilt, kann das Sperrkonto problemlos aufgelöst werden. Dazu reicht die Vorlage des Ablehnungsbescheids bei der Bank. Der eingezahlte Betrag wird dann, abzüglich kleiner Gebühren für Überweisung und Kontoführung vollständig zurückerstattet.