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Nationales Visum: Arbeitsaufnahme (§§18a,18b)

Der Weg zur Arbeitsaufnahme in Deutschland: Voraussetzungen für das Arbeitsvisum verstehen, alle notwendigen Dokumente zusammenstellen und den Antragsprozess erfolgreich durchlaufen.


Anas Haj Hasan - Aktualisiert 7. September 2026 | 11:30

6 Minuten
Lächelnde Frau mit Laptop unter dem Arm steht vor Berufsgebäuden

Das nationale Visum zur Arbeitsaufnahme ermöglicht internationalen Fachkräften als Akademiker, für einen Ausbildungsberuf oder mit Berufserfahrung die Einreise nach Deutschland, um dort einer konkreten Beschäftigung nachzugehen.

Aufenthaltsdauer

Das Visum wird zunächst für bis zu zwölf Monate ausgestellt und berechtigt zur Einreise nach Deutschland. Um in Deutschland arbeiten zu können, muss nach der Einreise einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Erwerbstätigkeit

Mit dem Visum zur Arbeitsaufnahme ist die unmittelbare Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Beschäftigung muss nicht zwingend im fachlichen Zusammenhang mit der erworbenen Qualifikation stehen – wichtig ist, dass es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handelt, für die normalerweise ein Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist. Für reglementierte Berufe muss die Tätigkeit der erworbenen Qualifikation und der Berufsausübungserlaubnis entsprechen.

Voraussetzungen für die Erteilung

Die Auslandsvertretung prüft, ob die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Verbindliches Jobangebot mit Arbeitsvertrag oder Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers für eine qualifizierte Tätigkeit.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die eine Prüfung nach vergleichbaren Beschäftigungsbedingungen mit denen inländischer Arbeitskräfte bestätigt.

Weitere Voraussetzungen für den jeweiligen Zweck sind:

Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung (§18a)

  • Im Herkunftsland staatlich anerkannter, ausländischer Hochschulabschluss oder Berufsausbildung.

Visum zur Arbeitsaufnahme als Akademiker und in einem Ausbildungsberuf (§18b)

  • In Deutschland anerkannte Qualifikation (Hochschulabschluss oder Berufsausbildung), die mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.

Wer die Kriterien für eine Blaue Karte EU erfüllt, sollte prüfen, ob die Einreise unter diesem Zweck mit seinen zusätzlichen Vorteilen die bessere Option ist.
Wichtiger Hinweis: Für reglementierte Gesundheitsberufe ist eine Berufsausübungserlaubnis zwingend erforderlich.

Antragstellung

Der Antrag wird persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel vorab erforderlich.
Weitere Informationen zur Terminvereinbarung sowie zum Ablauf des Vor-Ort-Termins bei einer deutschen Botschaft finden Sie hier.

Antragsformular

Das Visumantragsformular kann online ausgefüllt und anschließend als Ausdruck zum Vor-Ort-Termin mitgebracht werden. Das Antragsformular D gibt es hier zum Download.

Eine ausführliche Anleitung zum korrekten Ausfüllen findet sich hier.

Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind für die Antragstellung einzureichen. Um Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular D
  • Gültiger Reisepass (mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig)
  • Biometrisches, aktuelles Passfoto
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot
  • Finanzierungsnachweise
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

Außerdem relevant für den Antrag je nach Zweck:

Visum zur Arbeitsaufnahme als Akademiker und in einem Ausbildungsberuf

  • Nachweis über anerkannte Qualifikation (Anerkennungsurkunde)

Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung

  • Nachweis der Berufserfahrung durch Arbeitszeugnisse oder -bescheinigungen

Für reglementierte Berufe

  • Approbation oder Berufsausübungserlaubnis

Ausführliche Informationen zum Nachweis der finanziellen Mittel und zur Wahl der richtigen Krankenversicherung sowie eine Unterstützung bei der Erstellung eines Lebenslaufs und Motivationsschreibens für den Antrag gibt es in den jeweiligen weiterführenden Artikeln.

Plausibilität, praktische Tipps und Zeitrahmen für die Antragstellung

Bei der Antragstellung ist es wichtig, einen nachvollziehbaren Plan vorzulegen, der den Visumzweck klar darlegt. Für das Visum zur Arbeitsaufnahme bedeutet dies: Es sollte deutlich werden, welche konkrete Arbeitsstelle angestrebt wird und wie die geplante Tätigkeit zur vorhandenen Qualifikation passt. Ein bereits vorliegender Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot macht die Absicht besonders glaubhaft und ist für die Antragstellung ohnehin erforderlich.
Wichtig ist auch, die Anerkennung der Qualifikation nachzuweisen – bei Akademikern und Fachkräften mit Ausbildungsberuf durch eine Anerkennungsurkunde, bei Fachkräften mit Berufserfahrung durch entsprechende Arbeitszeugnisse. Für reglementierte Gesundheitsberufe muss zusätzlich eine Approbation oder Berufsausübungserlaubnis vorliegen.
Entscheidend ist außerdem der Nachweis, dass die Finanzierung für die gesamte Aufenthaltsdauer gesichert ist. Dies umfasst sowohl die anfängliche Phase bis zur ersten Gehaltszahlung als auch eventuelle Überbrückungszeiten.
Der Antrag sollte mehrere Monate vor dem geplanten Arbeitsbeginn gestellt werden, da die Bearbeitungszeiten variieren können. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist wichtig, insbesondere wenn ein fester Starttermin mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Bearbeitungszeit und -gebühren

Die Bearbeitung eines nationalen Visums dauert in der Regel zwischen sechs und acht Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt derzeit 75 Euro und kann sich ändern. Sie ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen zur Bearbeitungszeit des Visumantrags finden sich hier.

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