Auswandern als Gesundheitsfachkraft nach Deutschland: Kosten & Tipps

Autor: Anas Haj Hasan
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Für die Auswanderung in ein anderes Land zum Aufbau eines stabilen Lebens, sei es für das Studium oder die Arbeit, muss man sich über die Kosten dieses Schrittes bewusst sein. Aufgrund der hohen Umzugskosten verwerfen viele Fachkräfte die Idee nach Deutschland zu kommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte, die bei einem Umzug nach Deutschland zu berücksichtigen sind, erläutert.

Die individuelle Situation berücksichtigen

Als erstes hängen die Umzugskosten von der individuellen wirtschaftlichen Lage ab. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich der Umzug wirtschaftlich für jeden lohnt, da die Gehälter in Deutschland relativ gut und die Lebenshaltungskosten nicht übermäßig hoch sind. Dadurch gleichen sich die Umzugskosten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens aus.

Kosten vor der Einreise

Für jeden Schritt des Umzugs fallen spezielle Kosten an: 

Zunächst muss die deutsche Sprache in der Regel mindestens auf B1-Niveau erlernt werden. Dies kann durch Privat-, Gruppenunterricht oder selbstständig erfolgen. Durch das Selbstlernen mit Online-Ressourcen können die Kosten erheblich gesenkt werden. Schließlich ist gegebenenfalls das Ablegen einer Sprachprüfung bei zertifizierten Anbietern (Goethe-Institut, telc GmbH, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), TestDaF-Institut, ECL Prüfungszentrum) für die Visa-Erteilung und/oder Berufsanerkennung erforderlich. 

Darüber hinaus sollen die weiteren (Fach-)Sprachkurse in Deutschland geplant werden. Im Rahmen des Visa-Verfahrens verlangt die deutsche Botschaft in der Regel einen Nachweis einer Kursanmeldung sowie der Zahlung der Kursgebühren bei einem anerkannten Sprachzentrum in Deutschland.

Zudem fallen Kosten für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung der für die Berufsanerkennung erforderlichen Dokumente (z.B. Studienabschlusszeugnis, Berufslizenz aus dem Heimatland) an. Diese Dokumente müssen kostenpflichtig bei der deutschen Botschaft oder durch einen vereidigten Übersetzer in Deutschland beglaubigt und an die zuständige Approbationsbehörde gesendet werden. 

Zusätzlich ist für die Visa-Erteilung (Anerkennungsvisum 16D) ein Nachweis zur Sicherung der Lebenshaltungskosten in der Regel für mindestens ein Jahr durch ein Sperr-Bankkonto (Stand 2025: 13.104 EUR) oder eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Der Nachweis kann alternativ durch ein Stipendium oder einen Arbeitsvertrag erbracht werden.

Schließlich verlangt die deutsche Botschaft in der Regel einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung in Deutschland, inklusive Zahlungsnachweis. Dies wird allerdings erst nach Genehmigung des Visumsantrags erforderlich.

Zur Beantragung des Visums im Rahmen des Interviews bei der deutschen Botschaft fallen Antragsgebühren an. Diese variieren je nach Botschaft, betragen aber schätzungsweise um die 70 bis 90 Euro. Falls der Antragsteller in ein Nachbarland reisen muss, da im Heimatland keine deutsche Botschaft existiert, fallen für die Reise zusätzliche Transportkosten an.

Kosten während und nach der Einreise

Nachdem das Visum ausgestellt wurde, fallen Kosten für die eigentliche Reise nach Deutschland und Wege vor Ort an. Hierzu gehören unter anderem Flugkosten, Transport vom Flughafen zum Hotel, sowie Fahrten zum Ausländerbüro und zu anderen Behörden. Bis der Reisende eine eigene Unterkunft gefunden hat, fallen gegebenenfalls auch Hotelkosten an. 

Nach Ankunft in Deutschland muss das Sperrkonto aktiviert werden. Bis zur Aktivierung können Kosten wie die erste Mietzahlung, Nebenkosten (Strom, Gas und Internet) und Lebenshaltungskosten anfallen. Nach der Aktivierung des Sperrkontos erhält man eine monatliche Zahlung. Diese variiert je nach Höhe des Anfangsbetrags auf dem Sperrkonto, der wirtschaftlichen Lage Deutschlands und der aktuellen Inflationsrate. Derzeit liegt der Betrag bei 1.092 Euro (Stand 2025), was einen angenehmen Alltag und eine gute Haushaltführung ermöglicht.

Arbeiten in Deutschland

Mit dem Anerkennungsvisum 16D und dem Sprachvisum 16F ist es seit März 2024 erlaubt, in Deutschland in Teilzeit (max. 20 Stunden pro Woche) zu arbeiten. Dadurch können Fachkräfte nach der Einreise etwas Geld hinzuverdienen. Der Mindestlohn beträgt aktuell 12,82 Euro (Stand 2025).

 

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